EU-Datenschutz-Grundverordnung kommt – und was bedeutet das für HR?

23.08.2016

Mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) wird der Datenschutz in Europa vereinheitlicht und ab dem 25.05.2018 für alle verpflichtend werden. Die Regelung wird zukünftig alle nationalen Gesetze der Mitgliedsstaaten zum Datenschutz und damit auch das bisher geltende Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ersetzen. Es ist sicherlich kein Fehler, sich bereits jetzt mit den Konsequenzen dieser Grundverordnung zu beschäftigen. So schreibt der Bundesverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD): In Anbetracht der Vielzahl neuer Regelungen und Anforderungen ist diese zweijährige Frist für die Umstellung in der Praxis eher gering bemessen.

Und es betrifft nicht nur die üblichen „Verdächtigen“ aus Marketing, Vertrieb und Service, sondern auch und gerade den Personalbereich. Insbesondere in Zeiten, in denen Online-Lernen immer mobiler wird und Mitarbeiter auf ihren privaten Smartphones und Tablets z.B. Wissens-Spiele absolvieren, Punkte sammeln, in Highscorelisten auftauchen etc. steht dem „Technisch-Möglichen“ das „Rechtlich-Zulässige“ gegenüber.

Wir wissen, dass es Themen gibt, die mehr Spaß machen als Datenschutz und Datensicherheit. Und auch das Durcharbeiten juristischer Texte ist nicht gerade vergnügungssteuerpflichtig. Aber es hilft alles nichts – wir und Sie müssen uns damit auseinandersetzen.

Um das so angenehm wie möglich zu machen, haben wir am 15.9.2016 Frau Evelyn Seiffert, Referentin des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, eingeladen, um über Online-Trainings mit Beschäftigtendaten – Was ist datenschutzrechtlich erlaubt? zu referieren. Der Vortrag findet statt im Rahmen der CONGENIUS Fachtagung 2016 im Hotel Hafen Hamburg.

Weitere Infomationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie unter:

Programm Congenius Fachtagung 2016

…oder schreiben Sie uns eine Mail an ilka.gross(at)congenius.eu